Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wurde eingeführt, um die Sicherheit von Produkten innerhalb der EU zu erhöhen.
Ziel ist es, Verbrauchern vollständige und transparente Informationen zur Verfügung zu stellen und die Produktsicherheit zu gewährleisten. Nach einer 18-monatigen Übergangsfrist tritt die Verordnung am 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt damit die Richtlinie 2001/95/EG. Ab diesem Datum gilt sie direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Hersteller stehen mit der neuen Produktsicherheitsverordnung vor erweiterten Aufgaben, um die Sicherheit und Transparenz ihrer Produkte zu gewährleisten. Zukünftig müssen sie nicht nur die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsstandards sicherstellen, sondern auch die Bereitstellung klarer und leicht zugänglicher Informationen für Verbraucher sicherstellen.
Ein zentraler Bestandteil ist die Durchführung einer umfassenden Risikoeinschätzung für jedes Produkt. Dabei sollen mögliche Gefahren identifiziert und entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung dokumentiert werden. Die Ergebnisse dieser Bewertung müssen zusammen mit weiteren sicherheitsrelevanten Daten bereitgestellt werden.
Risikoeinschätzung | Analyse potenzieller Gefahren jedes Produkts und Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheitsrelevante Informationen | Bereitstellung von Daten wie Bedienungsanleitungen, Warnhinweisen und technischen Spezifikationen.
Digitaler Produktpass | Einführung eines umfassenden digitalen Profils für jedes Produkt, das alle relevanten Informationen enthält.
Kennzeichnungspflichten | Sicherstellung, dass Produkte korrekt gekennzeichnet und mit CE-Kennzeichnungen versehen sind.
Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung tragen Händler eine aktive Verantwortung für die Sicherheit und Transparenz der von ihnen angebotenen Produkte. Neben der Bereitstellung der notwendigen Informationen spielen sie eine entscheidende Rolle dabei, die Anforderungen der Verordnung im Verkaufsprozess umzusetzen.
Händler sind verpflichtet, die vom Hersteller bereitgestellten Daten auf der Artikeldetailseite zu veröffentlichen. Dazu gehören:
Herstellerkontaktdaten | Handelsname oder -marke, Anschrift und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme
Artikelbilder oder -angaben | zur Identifizierung des Produktes
Sicherheitsdatenblätter und Risikohinweise | für Verbraucher leicht zu verstehende Begleitunterlagen
Ja, auch für Ihre eigenen Produkte gelten die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung. Sie sind dafür verantwortlich, die notwendigen Informationen von z.B. Abverkaufsartikeln bereitzustellen. Bei der Artikelanlage über unser System werden Sie automatisch an die richtigen Artikelinformationen erinnert.
In diesem Fall tragen Sie die volle Verantwortung für die Risikoeinschätzung und die Bereitstellung der vorgeschriebenen Informationen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Integration dieser Daten in Ihre Website. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung zu notwendigen Angaben bei Ihren Produkten vornehmen können.
Für Produkte von Herstellern außerhalb der EU liegt die Verantwortung bei dem Importeur oder Händler, der die Produkte in den EU-Markt einführt. Sie müssen sicherstellen, dass alle vorgeschriebenen Informationen vorliegen und korrekt dargestellt werden.
HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG